Vertragsbedingungen für die Nutzung von FFWEB durch Feuerwehren und deren Rechtsträger.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsvereinbarung

1. Vertragspartner, Geltungsbereich und Vertragsart

  1. Betreiber und Vertragspartner ist FFWEB, Betreiber René Vorauer, Morsegasse 2, 2630 Ternitz, Österreich, nachfolgend „FFWEB“.
  2. Vertragspartner ist die jeweils registrierte Feuerwehr oder deren Rechtsträger, nachfolgend „Feuerwehr“.
  3. FFWEB richtet sich ausschließlich an Feuerwehren, deren Rechtsträger sowie deren berechtigte Funktionsträger und Nutzer. Eine Nutzung als privater Endverbraucher ist nicht vorgesehen.
  4. Diese Bedingungen gelten für die FFWEB-Webplattform, Apps, Subdomains, TV-, Monitor- und Kiosk-Anzeigen, Schnittstellen, Datenimporte, Datenexporte, Medienbereiche sowie weitere von FFWEB bereitgestellte Funktionen und Module, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor. Im Übrigen gilt die bei Vertragsabschluss oder Verlängerung akzeptierte Fassung.
  6. Wer für die Feuerwehr eine Bestellung, Verlängerung, Freigabe oder sonstige verbindliche Erklärung abgibt, bestätigt, hierzu von der Feuerwehr ausreichend bevollmächtigt zu sein.
  7. Soweit ausnahmsweise zwingendes Verbraucherrecht anwendbar ist, gehen zwingende gesetzliche Bestimmungen diesen Bedingungen vor.

2. Testzugang

  1. Ein Testzugang dient ausschließlich dazu, FFWEB unverbindlich kennenzulernen und innerhalb des angezeigten Testzeitraums zu prüfen.
  2. Die Anforderung oder Nutzung eines Testzugangs begründet kein kostenpflichtiges Abonnement und keine automatische Vertragsverlängerung.
  3. Nach Ablauf des Testzeitraums endet der Testzugang automatisch, sofern nicht ausdrücklich ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen oder eine Verlängerung beauftragt wird.
  4. FFWEB darf Testzugänge bei Missbrauch, falschen Angaben, Sicherheitsrisiken, wiederholter unzulässiger Nutzung oder technischen Gründen vorzeitig einschränken oder beenden.
  5. Ohne anschließenden Vertrag werden die für die eigentliche Testnutzung gespeicherten Testdaten nach Ablauf einer angemessenen Abwicklungsfrist gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht, behördliche oder gerichtliche Anordnung oder ein konkreter berechtigter Beweissicherungsgrund entgegensteht. Davon unberührt bleiben Kontakt-, Nachweis- und Sperrdaten, die FFWEB als eigenständig Verantwortlicher für gesetzlich zulässige Kommunikation nach Ende des Testzugangs, die Dokumentation eines Widerspruchs oder die Verhinderung weiterer Zusendungen verarbeiten darf oder muss.

3. Vertragsgegenstand und Zweck der Plattform

  1. FFWEB ist eine webbasierte Plattform zur organisatorischen, administrativen und dokumentarischen Unterstützung des Feuerwehrbetriebs.
  2. Die Plattform kann insbesondere Funktionen für Mitgliederorganisation, Termine, Übungen, Ausbildung, interne Kommunikation, Einsatzvorbereitung und Einsatzdokumentation, Geräte, Fahrzeuge, Reservierungen, Checklisten, Aufgaben, Medien, Karten, Auswertungen, Statusanzeigen, TV- und Monitor-Anzeigen, QR-Codes, Dienstwissen, Fotos, Dateien und vergleichbare Feuerwehrfunktionen bereitstellen.
  3. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweils bereitgestellten Produktstand, der technischen Verfügbarkeit, der individuellen Konfiguration und der laufenden Weiterentwicklung von FFWEB.
  4. FFWEB ersetzt keine gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Alarmierungs-, Notruf-, Leitstellen-, Funk- oder Kommunikationswege und keine fachliche oder rechtliche Beurteilung durch die Feuerwehr.
  5. Einsatzrelevante oder sicherheitskritische Informationen aus FFWEB sind von der Feuerwehr auf Richtigkeit, Aktualität und Eignung zu prüfen. FFWEB darf nicht als alleinige Grundlage für sicherheitskritische Entscheidungen verwendet werden.

4. Zulässige Nutzung

  1. FFWEB darf ausschließlich für Zwecke der jeweils nutzenden Feuerwehr und im Rahmen der freigeschalteten Funktionen verwendet werden.
  2. Zulässige Zwecke sind insbesondere interne Feuerwehrorganisation, Einsatzvorbereitung, Ausbildung, Übungen, Jugendfeuerwehrarbeit, Geräte- und Fahrzeugverwaltung, interne Kommunikation, Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit mit unmittelbarem Feuerwehrbezug sowie feuerwehrbezogene Informationen für Mitglieder und Besucher von Feuerwehrveranstaltungen.
  3. Der Zugang, einzelne Benutzerkonten, Funktionen, Gerätezugänge, Freigaben oder sonstige Nutzungsrechte dürfen ohne vorherige Zustimmung von FFWEB nicht an andere Feuerwehren, Unternehmen, Organisationen oder sonstige Dritte verkauft, vermietet, verliehen, dauerhaft oder vorübergehend zur Nutzung überlassen, weitergegeben oder auf sonstige Weise zugänglich gemacht werden. Ausgenommen sind ausschließlich Funktionen, bei denen FFWEB eine feuerwehrübergreifende Nutzung ausdrücklich technisch vorsieht oder im Einzelfall freigibt.
  4. Nicht zulässig sind insbesondere rechtswidrige Nutzung, Weiterverkauf oder Unterlizenzierung der Plattform, unberechtigte Nutzung für Dritte, automatisiertes Scraping, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, unerlaubte Massenzugriffe, Schadsoftware sowie die Nutzung fremder Zugangsdaten.
  5. FFWEB darf nicht außerhalb der vorgesehenen Benutzeroberflächen, Apps, freigegebenen Schnittstellen oder ausdrücklich bereitgestellten Integrationen automatisiert angesprochen, ausgelesen oder gesteuert werden, sofern FFWEB dies nicht vorher freigegeben hat oder zwingendes Recht eine solche Nutzung erlaubt.
  6. Öffentliche TV-, Monitor- oder Kiosk-Anzeigen dürfen keine vertraulichen Einsatzdaten, Zugangsdaten, internen Sicherheitsinformationen oder sonstige Inhalte enthalten, deren Veröffentlichung unzulässig ist.
  7. Die Feuerwehr ist dafür verantwortlich, vor Veröffentlichungen oder Freigaben zu prüfen, ob die betreffenden Inhalte rechtmäßig verwendet und veröffentlicht werden dürfen.

5. Vertragsabschluss, Laufzeit und Verlängerung

  1. Mit dem Absenden einer kostenpflichtigen Bestellung oder Verlängerung gibt die Feuerwehr ein verbindliches Angebot zum Abschluss oder zur Verlängerung des Vertrags ab.
  2. Der kostenpflichtige Vertrag kommt durch ausdrückliche Bestätigung, Rechnungslegung oder Freischaltung der gebuchten Leistung durch FFWEB zustande.
  3. Die Vertragslaufzeit entspricht dem bei Bestellung oder Verlängerung ausgewählten Paket. Der Beginn ergibt sich aus der Bestellung, Bestätigung oder Rechnung.
  4. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit endet der Vertrag automatisch. Eine Verlängerung erfolgt nur, wenn die Feuerwehr diese aktiv beauftragt. Es besteht keine automatische kostenpflichtige Verlängerung.
  5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Preise, Zahlung und Zahlungsverzug

  1. Es gelten die bei Bestellung oder Verlängerung angezeigten beziehungsweise individuell vereinbarten Preise.
  2. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich im Voraus nach Rechnungslegung. Die auf der Rechnung ausgewiesene Zahlungsfrist ist einzuhalten.
  3. Bei Zahlungsverzug darf FFWEB nach angemessener Nachfrist den Zugang ganz oder teilweise sperren. Bei erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug kann FFWEB den Vertrag aus wichtigem Grund beenden.
  4. Bereits entstandene Zahlungspflichten bleiben von einer Sperre oder Vertragsbeendigung unberührt.
  5. Bei Nichtnutzung oder einer von der Feuerwehr zu vertretenden vorzeitigen Vertragsbeendigung besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung bereits bezahlter Entgelte, soweit gesetzlich zulässig.

7. Speicherplatz

  1. Pro Feuerwehr stehen grundsätzlich bis zu 5 GB Speicherplatz für dauerhaft in FFWEB abgelegte Daten und Medien zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Zum Speicher zählen insbesondere Fotos, Videos, PDF-Dateien, Dokumente, Scans, Audio-Dateien, Archive, Pläne, Einsatzbilder, Brandschutzpläne, Schulungsunterlagen und sonstige hochgeladene Dateien.
  3. Bei Erreichen des Speicherlimits darf FFWEB weitere Uploads oder medienintensive Funktionen technisch einschränken, bis Speicher freigegeben oder eine Erweiterung vereinbart wurde.
  4. Eine Speichererweiterung bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann kostenpflichtig sein.

8. Inhalte, Daten und Benutzerkonten

  1. Die Feuerwehr ist dafür verantwortlich, dass sämtliche eingegebenen, importierten, hochgeladenen, veröffentlichten, angezeigten oder über Schnittstellen verarbeiteten Inhalte rechtmäßig sind.
  2. Dies betrifft insbesondere Datenschutz, Persönlichkeits-, Bild-, Urheber-, Marken- und Nutzungsrechte, Geheimhaltungs- und Dienstvorschriften sowie Rechte von Minderjährigen und sonstigen Dritten.
  3. Die Feuerwehr stellt sicher, dass für die Verarbeitung der in FFWEB verwendeten personenbezogenen Daten eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht.
  4. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Benutzerkonten dürfen nicht mit unberechtigten Personen geteilt werden. Verlust oder Missbrauchsverdacht ist unverzüglich an support@ffweb.at zu melden.
  5. Die Feuerwehr ist für die ordnungsgemäße Vergabe und Entziehung interner Benutzerrechte verantwortlich.

9. Externe Systeme und Schnittstellen

  1. FFWEB kann technische Funktionen für externe Inhalte, Datenimporte, Datenexporte, Einbettungen, Schnittstellen oder Datenaufbereitungen anbieten.
  2. Externe Systeme werden nicht von FFWEB betrieben. Für deren Verfügbarkeit, Nutzungsbedingungen, Datenschutz, Datensicherheit, technische Richtigkeit, Annahmekriterien oder Änderungen ist FFWEB nicht verantwortlich.
  3. Vor Übertragungen, Exporten, Importen oder Uploads zu externen Systemen muss die Feuerwehr selbst prüfen, ob sie dazu berechtigt ist und ob die Daten vollständig, aktuell und korrekt sind.
  4. FFWEB darf externe Einbettungen oder Schnittstellen bei technischen Problemen, Sicherheitsrisiken, Beschwerden, Rechtsverletzungen oder behördlichen Anordnungen einschränken oder deaktivieren.

10. Rechte an FFWEB, Schutz vor Nachbau, KI-Analyse und unzulässiger Verwertung

  1. Sämtliche FFWEB zustehenden Rechte an der Plattform und ihren Bestandteilen, insbesondere an Software, Quellcode, konkreter Programmstruktur, Datenbankwerken und geschützten Datenbankbestandteilen, Designs, Logos, Texten, Grafiken, Dokumentationen, konkreten Benutzeroberflächen und sonstigen urheber-, kennzeichen-, datenbank-, wettbewerbs- oder geschäftsgeheimnisrechtlich geschützten Bestandteilen, verbleiben bei FFWEB oder den jeweiligen Rechteinhabern.
  2. Die Feuerwehr erhält für die Dauer des Testzugangs oder Vertrags ausschließlich ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die jeweils freigeschalteten Funktionen bestimmungsgemäß für eigene Feuerwehrzwecke zu nutzen. Weitergehende Rechte werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung eingeräumt.
  3. FFWEB oder geschützte Bestandteile davon dürfen ohne vorherige Zustimmung von FFWEB nicht ganz oder teilweise kopiert, vervielfältigt, nachgebaut, nachgebildet, bearbeitet, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder für die Entwicklung, Erweiterung, Verbesserung oder Vermarktung eines konkurrierenden oder im Wesentlichen nachgebildeten Systems verwendet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  4. Insbesondere ist es nicht gestattet, konkrete Benutzeroberflächen, Layouts, Grafiken, Texte, Dokumentationen, geschützte Datenbankstrukturen, konkrete technische Abläufe, Rechtekonzepte, Modulstrukturen oder sonstige geschützte Ausgestaltungen von FFWEB systematisch zu übernehmen, zu erfassen, zu katalogisieren oder Dritten zur Übernahme bereitzustellen. Nicht erfasst sind abstrakte Ideen, allgemeine Funktionsprinzipien oder sonstige Inhalte, die nach zwingendem Recht frei verwendet werden dürfen.
  5. Test-, Demo-, Präsentations-, Verwaltungs- und Produktivzugänge dürfen nicht dazu verwendet werden, FFWEB systematisch für die Entwicklung oder Verbesserung eines Konkurrenzprodukts zu untersuchen, zu dokumentieren, auszuwerten, zu vermessen oder Dritten hierfür Zugang, Aufzeichnungen, Bildschirmaufnahmen, Exporte oder nicht öffentliche Informationen bereitzustellen, soweit eine solche Beschränkung gesetzlich zulässig ist.
  6. Nicht öffentliche technische Informationen über Architektur, interne Schnittstellen, Datenmodelle, Berechtigungsstrukturen, Sicherheitsmechanismen, Administrationsbereiche, Konfigurationen, Betriebsabläufe, Fehlermeldungen, Netzwerkkommunikation oder sonstige interne Einzelheiten von FFWEB sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne vorherige Zustimmung nicht an außenstehende Dritte oder Wettbewerber weitergegeben oder für fremde Produktentwicklung genutzt werden.
  7. Zugangsdaten, Session-Cookies, Tokens, API-Schlüssel, Gerätekennungen oder sonstige Authentifizierungsmerkmale von FFWEB dürfen nicht an externe KI-Systeme, KI-Agenten, Codegeneratoren, autonome Browser- oder Computer-Agenten, Analyseplattformen, Crawler, Bots oder vergleichbare automatisierte Werkzeuge übermittelt oder diesen zur selbstständigen Nutzung eines FFWEB-Zugangs bereitgestellt werden, sofern FFWEB dies nicht ausdrücklich freigegeben hat.
  8. Quellcode, HTML-, JavaScript- oder API-Ausgaben, nicht öffentliche Dokumentationen, interne technische Informationen, Screenshots oder Bildschirmaufzeichnungen aus nicht öffentlichen Bereichen, Netzwerk- oder Fehlerprotokolle, strukturierte Exporte, Datenmodelle oder vergleichbare FFWEB-spezifische Materialien dürfen ohne vorherige Zustimmung nicht zum Training, zur Feinabstimmung, zum Aufbau von Wissensbeständen oder zur automatisierten Analyse durch KI-Systeme, Codegeneratoren oder andere Entwicklungs- und Analysewerkzeuge verwendet werden, wenn dies der Untersuchung, Rekonstruktion, Nachbildung, Konkurrenzanalyse, Sicherheitsanalyse oder Entwicklung fremder Software dient, soweit eine solche Beschränkung gesetzlich zulässig ist.
  9. Unzulässig ist insbesondere der Einsatz von KI-Agenten, automatisierten Browsern, Skripten oder sonstigen Werkzeugen, um nicht öffentliche FFWEB-Bereiche systematisch aufzurufen, Funktionen automatisiert durchzutesten, Parameter zu variieren, Berechtigungsgrenzen auszutesten, interne Schnittstellen zu entdecken, Daten oder Quellbestandteile zu extrahieren oder Schutzmechanismen, Limits und Zugriffskontrollen zu untersuchen oder zu umgehen.
  10. Unzulässig sind insbesondere Weiterverkauf, Vermietung, Verleih, Unterlizenzierung, unberechtigte Weitergabe, automatisiertes Scraping, automatisierte Massenzugriffe, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen sowie die zweckwidrige Nutzung von APIs, Exporten oder Schnittstellen.
  11. Dekompilierung, Reverse Engineering, Beobachtung, Untersuchung oder Testen des Programms dürfen nur innerhalb der zwingenden gesetzlichen Schranken und Voraussetzungen erfolgen. Unverzichtbare gesetzliche Rechte, insbesondere zur bestimmungsgemäßen Programmnutzung oder zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Programms, bleiben unberührt.
  12. Automatisierte Schwachstellenscans, Penetrationstests, Lasttests, Fuzzing, Exploitversuche, Rechte- oder IDOR-Tests, Token- oder Sessiontests, Brute-Force-Versuche oder sonstige Sicherheitstests gegen FFWEB oder die zugehörige Infrastruktur sind ohne vorherige ausdrückliche Freigabe von FFWEB nicht zulässig. Dies gilt unabhängig davon, ob solche Tests manuell, durch klassische Sicherheitstools, Skripte, KI-Systeme oder autonome Agenten durchgeführt werden.
  13. Zufällig oder im Rahmen normaler bestimmungsgemäßer Nutzung festgestellte Sicherheitsprobleme dürfen und sollen FFWEB unverzüglich an support@ffweb.at gemeldet werden. Nach Feststellung eines möglichen Sicherheitsproblems sind weitere Ausnutzungs-, Eskalations-, Datenzugriffs- oder Belastungsversuche ohne ausdrückliche Freigabe zu unterlassen. Nicht öffentliche Sicherheitsdetails dürfen nicht veröffentlicht oder an unberechtigte Dritte weitergegeben werden, soweit keine zwingende gesetzliche Berechtigung besteht.
  14. Urheber-, Marken-, Herkunfts-, Rechte- oder sonstige Schutzvermerke von FFWEB dürfen nicht entfernt, verändert, verdeckt oder in irreführender Weise verwendet werden.
  15. Eine übliche interne Dokumentation der eigenen Feuerwehrnutzung, interne Schulungsunterlagen und zulässige Öffentlichkeitsarbeit über die eigene Nutzung von FFWEB bleiben erlaubt, sofern dadurch keine nicht öffentlichen technischen Informationen offengelegt, Schutzrechte verletzt oder Inhalte für einen Nachbau, eine Sicherheitsanalyse oder ein Konkurrenzprodukt bereitgestellt werden.
  16. Ein schuldhafter Verstoß gegen diese Ziffer kann einen wichtigen Grund zur sofortigen Sperre und außerordentlichen Vertragsbeendigung darstellen. FFWEB behält sich vor, die gesetzlich und vertraglich zustehenden Ansprüche geltend zu machen, insbesondere auf Unterlassung, Beseitigung, Auskunft, Rechnungslegung und Schadenersatz sowie auf Ersatz angemessener Rechtsverfolgungskosten, soweit diese Ansprüche im konkreten Fall bestehen.
  17. Durch eine Sperre oder Vertragsbeendigung wegen eines von der Feuerwehr zu vertretenden Verstoßes werden bereits entstandene Zahlungsansprüche nicht berührt. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Entgelte erfolgt in solchen Fällen nur, soweit zwingendes Recht dies verlangt.

11. Vertragsstrafe bei vorsätzlichen schweren Schutz- und Sicherheitsverstößen

  1. Bei einem vorsätzlichen schwerwiegenden Verstoß gegen die in Ziffer 10 geregelten Schutzpflichten, insbesondere bei systematischem Auslesen oder Nachbauen von FFWEB, unzulässiger Verwendung von FFWEB zur Entwicklung oder Verbesserung eines Konkurrenzprodukts, unzulässiger Weitergabe nicht öffentlicher technischer Informationen an Wettbewerber, Bereitstellung eines FFWEB-Zugangs an externe KI-, Analyse- oder Automatisierungssysteme zu verbotenen Analysezwecken, vorsätzlicher Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder vorsätzlich nicht freigegebenen Sicherheits-, Exploit- oder Penetrationstests, verpflichtet sich die Feuerwehr zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 € je selbstständigem schwerwiegenden Verstoß.
  2. Die Vertragsstrafe setzt einen vorsätzlichen Verstoß voraus. Bloße Fehlbedienungen, versehentliche Einzelaufrufe, technische Fehlfunktionen oder nicht schuldhafte Handlungen lösen keine Vertragsstrafe aus.
  3. Mehrere technisch zusammenhängende Handlungen, die auf einem einheitlichen Tatentschluss beruhen und demselben Angriff, derselben Analyse oder demselben Nachbauvorgang dienen, gelten grundsätzlich als ein Verstoß. Wird die verbotene Handlung nach nachweisbarer Aufforderung zur Unterlassung fortgesetzt oder erneut aufgenommen, liegt ein neuer selbstständiger Verstoß vor.
  4. Die Zahlung der Vertragsstrafe berechtigt nicht zur Fortsetzung oder Wiederholung des Verstoßes und lässt Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Auskunft, Rechnungslegung, Sperre, außerordentliche Vertragsbeendigung oder sonstige gesetzliche Rechtsbehelfe unberührt.
  5. FFWEB kann neben der Vertragsstrafe den Ersatz eines darüber hinausgehenden nachgewiesenen Schadens einschließlich eines gesetzlich ersatzfähigen entgangenen Gewinns geltend machen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine bezahlte Vertragsstrafe wird auf einen für denselben Verstoß zugesprochenen Schadenersatz angerechnet, soweit andernfalls derselbe Schaden doppelt abgegolten würde.
  6. Ein gesetzliches richterliches Mäßigungsrecht, insbesondere nach § 1336 ABGB, bleibt unberührt.

12. Sicherheitsüberwachung, Missbrauchserkennung und Schutzmaßnahmen

  1. FFWEB darf zum Schutz der Plattform, der Mandantentrennung, der Konten, der gespeicherten Daten und anderer Nutzer sicherheitsrelevante technische Vorgänge im gesetzlich zulässigen Umfang protokollieren, automatisiert auswerten und auf Auffälligkeiten prüfen. Dazu können insbesondere fehlgeschlagene Anmelde- und Berechtigungsversuche, ungewöhnliche Mandanten- oder Objektzugriffe, ungewöhnlich hohe oder automatisierte Anfragefolgen, Token- oder Sessionauffälligkeiten, wiederholte verbotene Requests, Umgehungsversuche, ungewöhnliche API-Nutzung und sonstige für die Angriffserkennung erforderliche technische Ereignisse gehören.
  2. Erkennt FFWEB auffällige oder sicherheitsrelevante Aktivitäten, darf FFWEB zum Schutz des Systems automatisierte oder manuelle Schutzmaßnahmen setzen. Dazu gehören insbesondere Verzögerungen, Rate Limits, zusätzliche Prüfungen, Beendigung oder Ungültigmachung von Sessions und Tokens, Sperre einzelner Funktionen, Geräte, Schnittstellen oder Benutzerkonten sowie eine vorübergehende Einschränkung des Zugangs.
  3. Eine automatisierte Schutzmaßnahme stellt nicht zwingend die abschließende Feststellung eines Vertragsverstoßes dar. Soweit die Situation dies zulässt, kann FFWEB auffällige Vorgänge nachträglich prüfen und eine vorübergehende Sperre aufheben, einschränken oder in eine weitergehende Maßnahme umwandeln.
  4. Bei eindeutig festgestellten vorsätzlichen oder schwerwiegenden Angriffen, insbesondere gezielter Suche oder Ausnutzung von Sicherheitslücken außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, Einsatz von KI-Systemen, Agenten, Skripten oder Sicherheitstools zu verbotenen Sicherheitsanalysen, Umgehung von Zugriffskontrollen, versuchtem Fremddatenzugriff, Manipulation von Sessions oder Tokens, Brute-Force-Angriffen, Exploitversuchen oder wiederholter Fortsetzung nach einer Sperre, darf FFWEB den betreffenden Benutzer dauerhaft von der Nutzung ausschließen und dessen Zugang, Sessions, Tokens und Gerätefreigaben dauerhaft sperren, soweit dies im konkreten Fall angemessen und gesetzlich zulässig ist.
  5. Eine dauerhaft gesperrte Person darf die Sperre nicht durch die Verwendung eines anderen Benutzerkontos, die Neuanlage eines Kontos, fremde Zugangsdaten, eine andere Feuerwehr, ein anderes Gerät oder sonstige technische oder organisatorische Umgehungsmaßnahmen umgehen. Die Feuerwehr darf einer von FFWEB wegen eines bestätigten schwerwiegenden Sicherheitsverstoßes dauerhaft gesperrten Person ohne vorherige Zustimmung von FFWEB keinen neuen oder fremden FFWEB-Zugang zur Umgehung der Sperre bereitstellen.
  6. Ist ein schwerwiegender Sicherheitsverstoß einer einzelnen Person zurechenbar, soll eine Maßnahme nach Möglichkeit zunächst diese Person und ihre Zugänge treffen. Ist die Feuerwehr selbst beteiligt, duldet sie den Verstoß, ermöglicht sie eine Umgehung, verweigert sie notwendige Abhilfemaßnahmen oder treten wiederholt vergleichbare Verstöße aus ihrem Verantwortungsbereich auf, darf FFWEB auch den gesamten Feuerwehrzugang vorübergehend sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund beenden.
  7. FFWEB darf zur Aufklärung, Abwehr und Beweissicherung eines Sicherheitsvorfalls die hierfür erforderlichen und rechtmäßig verfügbaren technischen Protokolle, Sicherheitsereignisse und sonstigen Nachweise sichern und auswerten. Zugangsdaten, vollständige Tokens oder sonstige Geheimnisse sollen dabei nur verarbeitet werden, soweit dies technisch notwendig und rechtlich zulässig ist.
  8. Schutzmaßnahmen können ohne vorherige Ankündigung erfolgen, wenn eine vorherige Verständigung den Schutzzweck gefährden, eine laufende Attacke fortsetzen lassen oder andere Nutzer, Daten oder Systeme einem erhöhten Risiko aussetzen würde.

13. Betrieb, Verfügbarkeit, Änderungen und Support

  1. FFWEB wird als Online-Dienst betrieben. Eine ununterbrochene, fehlerfreie oder jederzeit verfügbare Nutzung wird nicht zugesichert.
  2. Wartungen, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen, Ausfälle von Hosting-, Netz-, Browser-, Geräte-, Drittanbieter- oder Strominfrastruktur sowie höhere Gewalt können zu Einschränkungen führen.
  3. FFWEB darf Funktionen aus technischen, organisatorischen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen angemessen anpassen, erweitern, einschränken, ersetzen oder einstellen, sofern dies sachlich gerechtfertigt und für die Feuerwehr zumutbar ist.
  4. Support erfolgt grundsätzlich per E-Mail an support@ffweb.at. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, bestehen keine garantierten Reaktions-, Bearbeitungs-, Wiederherstellungs- oder Lösungszeiten.
  5. FFWEB kann Datensicherungen durchführen. Eine bestimmte Sicherungsfrequenz, vollständige Wiederherstellung einzelner Datensätze oder feste Wiederherstellungszeit wird ohne gesonderte Vereinbarung nicht zugesichert.
  6. Die Feuerwehr bleibt verpflichtet, für wesentliche Daten eigene angemessene Sicherungen vorzuhalten und benötigte Inhalte rechtzeitig zu exportieren.

14. Kontakt, Vertragskommunikation und Informationen nach dem Testzugang

  1. FFWEB darf die von der Feuerwehr angegebenen Kontaktdaten für die Einrichtung und Durchführung des Testzugangs, Vertragsabwicklung, Rechnungslegung, Support, Sicherheitsinformationen, technische Hinweise, Missbrauchsabwehr und sonstige zur Durchführung oder Beendigung des jeweiligen Nutzungs- oder Vertragsverhältnisses erforderliche Kommunikation verwenden.
  2. Wird eine E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit der Anforderung oder Nutzung eines FFWEB-Testzugangs oder einer sonstigen FFWEB-Dienstleistung bekannt gegeben, darf FFWEB diese Adresse auch nach Ende des Testzugangs oder Vertrags für elektronische Informationen über eigene ähnliche FFWEB-Leistungen verwenden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dies umfasst insbesondere Informationen über wesentliche Weiterentwicklungen von FFWEB, neue oder geänderte FFWEB-Funktionen, Möglichkeiten einer erneuten Nutzung sowie eigene ähnliche FFWEB-Angebote.
  3. Bei der Erhebung der E-Mail-Adresse erhält die Feuerwehr die Möglichkeit, dieser Verwendung klar, kostenlos und problemlos zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch und liegen die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin vor, dürfen entsprechende E-Mails auch nach Ende des Testzugangs oder Vertrags versendet werden, bis die Feuerwehr dieser Verwendung widerspricht.
  4. Die Feuerwehr kann der Verwendung ihrer E-Mail-Adresse für solche Informationen jederzeit kostenlos und mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch ist insbesondere über die in der jeweiligen Nachricht angebotene Abmeldemöglichkeit oder per E-Mail an support@ffweb.at möglich. Nach einem Widerspruch wird die betroffene Adresse für diesen Zweck nicht mehr verwendet; erforderliche Sperrdaten dürfen gespeichert bleiben, damit der Widerspruch dauerhaft beachtet wird.
  5. Jede elektronische Werbenachricht muss den Absender erkennen lassen, eine einfache Möglichkeit zur Beendigung weiterer Zusendungen enthalten und die sonstigen gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Ein bereits erklärter Widerspruch sowie gesetzliche Ausschlussgründe, insbesondere eine einschlägige Eintragung in die nach § 7 Abs. 2 E-Commerce-Gesetz geführte Liste, sind zu beachten.
  6. Diese Regelung begründet keine Einwilligung in Werbeanrufe, werbliche SMS oder andere Kommunikationsformen, für die eine gesonderte vorherige Einwilligung erforderlich ist. Solche Kontaktaufnahmen erfolgen nur, wenn die dafür jeweils erforderliche Rechtsgrundlage vorliegt.

15. Administrative Zugriffe und technische Auswertungen

  1. FFWEB und ausdrücklich beauftragte, zur Vertraulichkeit verpflichtete Personen dürfen auf technische Informationen, Protokolle, Einstellungen, Inhalte und soweit erforderlich personenbezogene Daten zugreifen, wenn dies für Bereitstellung, Betrieb, Wartung, Fehleranalyse, Support, Datensicherung, Wiederherstellung, Sicherheitsprüfung, Missbrauchsabwehr, Migration oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist.
  2. Administrative Zugriffe erfolgen nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit und werden auf das notwendige Ausmaß beschränkt.
  3. FFWEB darf technische Nutzungs-, Fehler-, Sicherheits-, Leistungs-, Kapazitäts- und Stabilitätsstatistiken auswerten.
  4. Für allgemeine Produkt-, Qualitäts-, Sicherheits- und Nutzungsstatistiken werden nur angemessen anonymisierte oder aggregierte Daten verwendet, aus denen nach vernünftiger Betrachtung keine einzelne Person oder Feuerwehr identifiziert werden kann.

16. Sperre, Vertragsbeendigung, Rechtsdurchsetzung und Löschung

  1. Bei Verstößen gegen diese Bedingungen darf FFWEB einzelne Funktionen, Inhalte, Anzeigen, Zugänge oder den gesamten Account vorübergehend sperren.
  2. Soweit möglich und zumutbar, erhält die Feuerwehr zuvor Gelegenheit zur Behebung. Bei schweren oder wiederholten Verstößen, akuter Gefahr für Systeme oder Dritte, rechtswidrigen Inhalten, Datenschutz- oder Sicherheitsverstößen, Missbrauch, unzulässiger Weitergabe von Zugängen, unzulässigem Nachbau, unzulässiger Wettbewerbsanalyse, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Verpflichtung darf FFWEB ohne vorherige Ankündigung sperren oder außerordentlich kündigen.
  3. FFWEB darf bei einem nachvollziehbaren Verdacht auf eine erhebliche Vertrags-, Sicherheits- oder Schutzrechtsverletzung die zur Aufklärung und Beweissicherung erforderlichen technischen Protokolle und sonstigen zulässigerweise verfügbaren Nachweise sichern und auswerten, soweit dies datenschutzrechtlich und sonst gesetzlich zulässig ist.
  4. Eine Sperre oder Kündigung schließt die Geltendmachung weiterer gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche nicht aus. Rechte auf Unterlassung, Beseitigung, Auskunft, Rechnungslegung, Schadenersatz oder sonstige Rechtsbehelfe können geltend gemacht werden, soweit deren jeweilige Voraussetzungen vorliegen.
  5. Nach Vertragsende wird der Zugang gesperrt. Daten werden nach einer angemessenen Abwicklungsfrist, in der Regel 30 Tage nach Vertragsende, gelöscht oder anonymisiert, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht, behördliche oder gerichtliche Anordnung oder ein konkreter berechtigter Beweissicherungsgrund entgegensteht.
  6. Daten in technisch notwendigen Sicherungskopien können bis zur regulären Überschreibung der jeweiligen Sicherungskopie verbleiben und dürfen in diesem Zeitraum nur für Sicherungs- und Wiederherstellungszwecke verarbeitet werden.

17. Haftung

  1. FFWEB haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet FFWEB nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden und höchstens bis zur Höhe des von der Feuerwehr für das betroffene Vertragsjahr tatsächlich bezahlten Jahresentgelts, soweit eine solche Begrenzung gesetzlich zulässig ist.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  4. FFWEB haftet insbesondere nicht für Schäden, die auf unrichtigen, unvollständigen oder veralteten Eingaben der Feuerwehr, auf Entscheidungen aufgrund ungeprüfter Angaben, auf unberechtigten Benutzerzugriffen im Verantwortungsbereich der Feuerwehr oder auf Ausfällen fremder Systeme beruhen, soweit FFWEB diese Schäden nicht selbst schuldhaft verursacht hat.
  5. Die Feuerwehr ist verpflichtet, erkennbare Störungen, Sicherheitsrisiken oder Fehlfunktionen unverzüglich zu melden und zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen.

18. Datenschutz und Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO

18.1 Rollen

  1. Soweit FFWEB personenbezogene Daten im Auftrag der Feuerwehr verarbeitet, ist die Feuerwehr Verantwortliche und FFWEB Auftragsverarbeiter.
  2. Die Feuerwehr bleibt insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Festlegung von Zweck und Umfang, Informationspflichten, Betroffenenrechte und die Rechtmäßigkeit der in FFWEB eingegebenen Daten verantwortlich.
  3. FFWEB verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen dokumentierter Weisungen der Feuerwehr, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zu einer Verarbeitung besteht. Bedienhandlungen berechtigter Nutzer innerhalb von FFWEB gelten als dokumentierte Weisungen.

18.2 Gegenstand, Dauer, Zweck und Art der Verarbeitung

  1. Gegenstand der Verarbeitung ist die Bereitstellung, der Betrieb, die Wartung, die Sicherung, Datensicherung, Wiederherstellung, Fehleranalyse, der Support und die technische Administration der FFWEB-Plattform.
  2. Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des Test- oder Hauptvertrags sowie für technisch oder rechtlich notwendige Abwicklungszeiten danach.
  3. Die Verarbeitung kann insbesondere Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Übermitteln auf Weisung, Einschränken, Löschen, Anonymisieren, Wiederherstellen, Protokollieren und Sichern umfassen.

18.3 Datenkategorien und betroffene Personen

  1. Verarbeitet werden können insbesondere Stamm-, Kontakt-, Login-, Rollen-, Mitglieder-, Ausbildungs-, Termin-, Reservierungs-, Kommunikations-, Einsatz-, Medien-, Dokumentations-, Geräte-, Fahrzeug-, Protokoll- und Nutzungsdaten sowie sonstige durch die Feuerwehr eingegebene Daten.
  2. Betroffene Personen können insbesondere Mitglieder, Jugendmitglieder, Funktionsträger, Ausbildner, Kontaktpersonen, Gäste, Besucher, Lieferanten, Dienstleister und sonstige von der Feuerwehr eingetragene Personen sein.
  3. Besondere Kategorien personenbezogener Daten werden nur verarbeitet, soweit die Feuerwehr diese rechtmäßig in FFWEB eingibt und die jeweilige Funktion eine solche Verarbeitung technisch ermöglicht.

18.4 Vertraulichkeit und Sicherheit

  1. Personen, die bei FFWEB zur Verarbeitung personenbezogener Daten berechtigt sind, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet oder unterliegen einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
  2. FFWEB trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO und darf diese laufend weiterentwickeln, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.
  3. FFWEB informiert die Feuerwehr, wenn eine Weisung nach Auffassung von FFWEB gegen Datenschutzrecht verstößt, soweit dies rechtlich zulässig ist.

18.5 Unterauftragsverarbeiter

  1. FFWEB darf geeignete Unterauftragsverarbeiter für Hosting, Infrastruktur, Datensicherung, Kommunikation, technische Wartung, Support oder vergleichbare technische Leistungen einsetzen und verpflichtet diese vertraglich auf die erforderlichen Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen.
  2. Die Feuerwehr erteilt FFWEB eine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern. FFWEB informiert über beabsichtigte Hinzunahmen oder Ersetzungen in geeigneter Form und gibt Gelegenheit, aus nachvollziehbaren datenschutzrechtlichen Gründen zu widersprechen.
  3. Eine Verarbeitung außerhalb der EU oder des EWR erfolgt nur, wenn die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

18.6 Unterstützung und Datenschutzverletzungen

  1. FFWEB unterstützt die Feuerwehr im angemessenen Umfang bei Anfragen betroffener Personen sowie bei den Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO, soweit die Unterstützung die von FFWEB betriebene Verarbeitung betrifft.
  2. FFWEB informiert die Feuerwehr ohne unangemessene Verzögerung, wenn FFWEB eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten feststellt, die Daten der Feuerwehr betrifft.
  3. Die rechtliche Bewertung eines Datenschutzvorfalls und allfällige Meldungen an Behörden oder betroffene Personen obliegen der Feuerwehr als Verantwortlicher, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.

18.7 Rückgabe, Löschung und Kontrolle

  1. Nach Vertragsende kann die Feuerwehr im Rahmen der technisch verfügbaren Exportmöglichkeiten die Herausgabe ihrer Daten verlangen. Ein verfügbarer Export ist spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende anzufordern.
  2. Erfolgt keine ausdrückliche Anforderung, löscht oder anonymisiert FFWEB die Daten nach Ablauf der vereinbarten Abwicklungsfrist, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder ein anderer zulässiger Grund entgegensteht.
  3. FFWEB stellt der Feuerwehr die zur Kontrolle der Einhaltung der Auftragsverarbeitung erforderlichen Informationen in angemessenem Umfang zur Verfügung. Prüfungen sind nach angemessener Vorankündigung und ohne unangemessene Beeinträchtigung des Betriebs zulässig.

Anhang 1 – Technische und organisatorische Maßnahmen

Vertraulichkeit

  • Zugriff auf Systeme und personenbezogene Daten erhalten nur berechtigte Personen.
  • Benutzerrechte innerhalb der Plattform werden rollen- und berechtigungsbasiert vergeben, soweit die jeweilige Funktion dies vorsieht.
  • Administrative Zugriffe werden auf das erforderliche Ausmaß beschränkt.
  • Datenübertragungen zwischen Nutzer und Plattform erfolgen über verschlüsselte Verbindungen, soweit die Plattform über HTTPS bereitgestellt wird.
  • Zur Datenverarbeitung berechtigte Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Integrität und Mandantentrennung

  • FFWEB verwendet Berechtigungs- und Zugriffskonzepte, um unberechtigte Ansichten und Bearbeitungen nach Möglichkeit zu verhindern.
  • Daten unterschiedlicher Feuerwehren werden entsprechend der Systemarchitektur organisatorisch und technisch getrennt gehalten.
  • Zugriffe auf Daten anderer Feuerwehren sind für Nutzer der jeweiligen Feuerwehr grundsätzlich nicht vorgesehen, sofern keine fachlich ausdrücklich vorgesehene und berechtigte gemeinsame Nutzung besteht.
  • Sicherheitsrelevante Fehler, Auffälligkeiten und Missbrauchsverdachte werden im angemessenen Umfang geprüft und behandelt.

Verfügbarkeit und Wiederherstellung

  • FFWEB trifft angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Verfügbarkeit, einschließlich Wartungen, Sicherheitsupdates und soweit eingerichtet Sicherungskopien.
  • Bei Sicherheitsrisiken, technischen Störungen oder Missbrauch darf FFWEB einzelne Funktionen oder Zugänge vorübergehend einschränken.
  • Wiederherstellungen erfolgen nach technischer Möglichkeit unter Berücksichtigung verfügbarer Sicherungen und der Systemintegrität.

19. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort ist der Sitz von FFWEB. Für Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Neunkirchen, Niederösterreich, zuständig.
  3. Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.
  4. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen zumindest der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung.
Fragen zu diesen Bedingungen oder zur Auftragsverarbeitung können an support@ffweb.at gerichtet werden.